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Sie heiraten kirchlich

hochzeit oekumenischHochzeitspredigt 2013

Ich gratuliere
… und wünsche Gelingen sowie Gottes Segen!

•    Sie lieben und vertrauen einander.
•    Sie haben sich für ein gemeinsames Leben entschieden.
•    Dieses Ja zueinander machen Sie öffentlich und feiern Sie.
•    Sie vertrauen auf die Kraft und Hilfe Gottes und wollen Ihre Ehe in seinem Geist als Sakrament leben.
•    Deshalb heiraten Sie auch kirchlich.

Anmeldung im Pfarramt

Hochzeitspredigt

•    Bekenntnisverschiedene Paare erhalten in ihrem Pfarramt ausführliche Informationen. 

Rechtzeitige Terminvereinbarung(en)
•    Bitte melden Sie sich rechtzeitig im zuständigen Wohnsitzpfarramt an; wenn Sie nicht in der Wohnpfarre heiraten, auch im Pfarramt jenes Ortes, in dem Ihre Trauungskirche steht.
•    Je früher, desto besser, z.B. 12 bis 6 Monate vor dem gewünschten Termin – jedenfalls vor der Reservierung von Gasthaus, Musik usw.

Ehe wir heiraten – Partnerkurs für Brautpaare

•    Eine gelingende Ehe und eine glückliche Familie sind kostbar und wertvoll.
•    Dafür zahlt es sich aus, etwas zu investieren.
•    Der Partnerkurs für Brautpaare ist ein fixer Bestandteil in der Vorbereitung auf die Ehe.
•    Paare, die sich offen darauf einstellen, bekommen wertvolle Anregungen und hilfreiche Informationen.
•    Bei den Kursen zur Vorbereitung auf diese verbindliche Lebensform, die mit der kirchlichen Feier der Trauung beginnt, kommen jene Themen zur Sprache, die bei der Gestaltung von Ehe und Familie zählen.
•    Wählen Sie aus dem Angebot der Diözese, je nachdem, wie sehr Sie in die Tiefe gehen wollen.
•    Das Jahresprogramm „Ehe.wir.heiraten – Partnerkurse für Brautpaare“ ist in jedem Pfarramt erhältlich.
•   Auf der EHE Seite der Diözese Graz-Seckau finden Sie ebenfalls die aktuellen Termine und Informationen.

Trauungsgespräch und Trauungsprotokoll

•    Vereinbaren Sie mit dem zuständigen Pfarrer oder in dessen Auftrag mit dem von Ihnen gewählten Priester oder Diakon, der Ihrer Trauung assistiert, den Termin.
•    Im Trauungsgespräch sprechen Sie mit dem Seelsorger einerseits darüber, was die Ehe als sakramentale Lebens- und Liebesgemeinschaft gemäß katholischem Glaubensverständnis bedeutet. Die Themen sind: Unauflöslichkeit, Treue, Freiwilligkeit, Sakrament, Spiritualität, Kinder. Andererseits wird geklärt, ob die Voraussetzungen für eine kirchliche Eheschließung (z.B. kirchlicher Ledigenstand, Ehewille) gegeben sind.
•    Die Angaben zu Ihrer Ehe werden im Trauungsprotokoll niedergeschrieben und dieses wird von Ihnen sowie dem Seelsorger unterschrieben.
•    Ihre Unterschrift im Trauungsprotokoll dokumentiert Ihren Willen zur christlichen Ehe, den Sie in der Feier der Trauung mit Ihrem Ja-Wort öffentlich aussprechen und damit feierlich Ihre Ehe schließen.

Vorbereitung der Trauungsliturgie

•    Besprechen Sie mit Ihrem Trauungspriester bzw. Trauungsdiakon rechtzeitig und ohne Termindruck wie Sie die Feier Ihrer Trauung gestalten können.
•    Gibt es Bibelstellen, Gebete, Texte, die Ihnen wichtig sind?
•    Welche Musik, welche Lieder gefallen Ihnen und entsprechen der Liturgie?
•    Wie können die Gäste in den Trauungsgottesdienst eingebunden werden?
•    Tipps für die Gestaltung und Texte finden sie auf www.kirchlichheiraten.at.

Erforderliche Dokumente

•    Geburtsurkunde von Braut und Bräutigam.
•    Taufschein
Das jeweilige Taufpfarramt ergänzt den alten Taufschein von Braut und Bräutigam mit dem Firmungsvermerk und eventuellen weiteren Eintragungen oder stellt einen neuen Taufschein aus.
Bei einem gemeinsamen Kind bzw. gemeinsamen Kindern ist auch der Taufschein dieses Kindes bzw. dieser Kinder mitzubringen.
•    Meldezettel
Falls die Wohnadresse von Braut und Bräutigam im Wohnpfarramt nicht bekannt ist, ist der entsprechende Meldezettel vorzulegen.
•    Verwitwete
brauchen den kirchlichen Trauungsschein der ersten Ehe sowie die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten bzw. der früheren Ehegattin.

Vorehe(n)

•    Wenn einer der Partner nach vorheriger kirchlicher Ehe standesamtlich geschieden ist, ist keine weitere kirchliche Trauung möglich, weil die erste Ehe bis zum Tod eines Partners kirchenrechtlich aufrecht bleibt.

•    In Einzelfällen kann auch eine nur standesamtlich geschlossene Vorehe kirchenrechtlich gültig sein und somit ein Hindernis für eine kirchliche Eheschließung darstellen.
•    Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, diese Ehe aber kirchlich nicht anerkannt ist, sind die standesamtliche Heiratsurkunde und die gerichtlichen Scheidungsdokumente vorzulegen, damit Ihr Pfarrer beim Bischöflichen Ordinariat um die kirchliche Ehenichtbestandserklärung ansuchen kann.

Link zur Eheseite der Diözese Graz-Seckau